Mitgliedsantrag Online in der DJK RSC Essen e.V. / Abt. Taekwondo (Stand Mai 2026)

Vereinssatzung, Statuten, Prüfungs- und Passordnung DTU

Satzung des Rüttenscheider SC e.V. (aktuelle Fassung)

Statuten der Taekwondo-Abteilung – RSC Essen e.V. / Taekwondo

DTU-Prüfungsordnung (10.1_PO_vorl_Stand_12.02.2026.)

DTU-Passordnung (2.6_Passordnung_Stand_25.01.25.pdf)


Mitgliedsantrag

    Hiermit beantrage ich meine Aufnahme in den Verein RSC Rüttenscheider SC / Abteilung Taekwondo

    Anrede / Salutation

    Nachname / Last Name

    Vorname / First Name

    DTU-Datenbanknummer (wenn vorhanden)

    Geburtsdatum / Date Of Birth

    Geburtsort / Place Of Birth

    Geburtsland / Country Of Birth

    Nationalität / Nationality

    Straße, Hausnummer / Street, House Nr.

    PLZ / Postal Code

    Wohnort / Place of residence

    Telefon (freiwillige Angabe)

    E-Mail-Adresse

    E-Mail-Adresse (wiederholt)

    Ich ermächtige den RSC Rüttenscheider SC / Abteilung Taekwondo Zahlungen von dem Konto des angegebenen Kontoinhabers mittels Lastschrift zum angegebenen Fälligkeitsdatum einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DJK RSC Rüttenscheider SC e.V. / Abteilung Taekwondo auf dem Konto des angegebenen Kontoinhabers gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut des Kontoinhabers vereinbarten Bedingungen.

    Kontoinhaber/-in

    Name des Kreditinstitutes

    IBAN

    BIC

    Die Aufnahmegebühr (=Ausweis der Deutschen Taekwondo Union e.V. - DTU Ausweis - einschließlich Sichtvermerk für das Jahr der Passausstellung) beträgt einmalig 23,00 EUR und wird im Lastschriftverfahren abgebucht.
    Vereinsbeitrag - vierteljährlich 37,50 EUR, Familienbeitrag: vierteljährlich (25,00 EUR) pro Mitglied (ab 3 Personen im selben Haushalt)
    Abbuchung: quartalsweise per Lastschrift am 01.02, 01.05, 01.08, 01.11.
    Verbandsbeitrag (DTU/NWTU) – jährlich, zurzeit 18,00 EUR, Abbuchung per Lastschrift am 02.01.
    Der anteilige Vereinsbeitrag bis zur nächsten quartalsweisen Abbuchung wird zusammen mit der Aufnahmegebühr im unten erteilten Lastschriften-Verfahren nach Eingang der Anmeldung abgebucht.
    Die Mitgliedschaft muss für mindestens 6 Monate erworben werden, danach kann sie mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres in Schriftform an die Geschäftsstelle der Abteilung (Impressum) gekündigt werden.

    SEPA- Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE31ZZZ00000285173 - Mandatsreferenz: (Mitgliedsnummer - DJK Rüttenscheider SC e.V./Abteilung Taekwondo)

    Ich bin der gesetzliche Vertreter und versichere hiermit das alleinige/gemeinsame Sorgerecht für die oben genannte minderjährige Person zu besitzen und zur Abgabe dieser Einverständniserklärung berechtigt zu sein:

    Nachname, Vorname / Last Name, First Name des Sorgeberechtigten

    Geburtsdatum / Date Of Birth des Sorgeberechtigten

    Straße, Hausnummer / Street, House Nr.

    PLZ, Wohnort / Postal Code, Place of residence

    Beziehung des Sorgeberechtigten zum Minderjährigen / Relationship to the minor

    Rufnummer des Sorgeberechtigten für den Notfall / Phone Number for emergencies

    E-Mail-Adresse des Sorgeberechtigten

    Ich erkläre mich hiermit uneingeschränkt, dass ich

    a) mit der Teilnahme des vg. Kindes/Jugendlichen auf eigenes Risiko an Prüfungen der DTU nach den Regelungen und Bestimmungen der jeweils geltenden Prüfungsordnung (PO) mit ihren praktischen sportartspezifischen Aufgabenstellungen (z. B. Wettkämpfe, Selbstverteidigung, Bruchtests) einverstanden bin,

    b) bestätige, dass ich mein Kind nicht zu einer Prüfung zulassen werde, wenn mir gesundheitliche Einschränkungen bekannt sind, die gegen eine Prüfungsteilnahme sprechen,

    c) sicherstelle, dass ich stets vor jeder Teilnahme meines Kindes an einer Prüfung die Inhalte der jeweils geltenden Prüfungsordnung und aller damit zusammenhängenden DTU Richtlinien sowie ggfs. die Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung zur Kenntnis nehme und diese bei Prüfungsteilnahme meines Kindes vollumfänglich anerkenne,

    d) zur Kenntnis genommen habe, dass weder Veranstalter, Ausrichter noch Prüfer eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernehmen und ich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden bin.

    Diese Erklärung gilt bis auf schriftlichen Widerruf.

    a) Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmt das Mitglied der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung), einer Veröffentlichung von Bildern und Daten in Print –und Telemedien, sowie elektronischen Medien, im Rahmen der Vereinsaktivitäten zu.

    b) Das Mitglied kann jederzeit Widerspruch gegenüber dem Vorstand gegen eine solche Veröffentlichung von Bildern oder seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Ab Zugang des Widerspruchs werden personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds von der Homepage des Vereins entfernt und es unterbleibt.

    c) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

    d) Beim Austritt werden die erfassten Daten des Mitglieds nicht aus dem Mitgliederverzeichnis entfernt, sondern werden zu Auswertungszwecken weiterhin gespeichert und als inaktiv markiert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Kündigung des Mitglieds durch den Vorstand aufbewahrt.

    Sie können Ihr Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail unter (office@rsc-essen.de) oder in anderer schriftlicher Form widerrufen. Die Daten werden dann umgehend, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, gelöscht bzw. gesperrt.


    Die Mitgliedschaft bei einem über den zuständigen Landesverband angeschlossenen Verein sowie die Startberechtigung werden durch den Pass der Deutschen Taekwondo Union e.V. nachgewiesen. Der zuständige Verein, für den die Startberechtigung gelten soll, hat bei einem neuen Mitglied dafür zu sorgen, dass bei Teilnahme an einer Kup-Prüfung, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten nach Vereinseintritt, ein gültiger Pass verfügbar ist.

    Passverwahrung
    Der Pass von Minderjährigen soll vom zuständigen Mitgliedsverein verwahrt werden. Ab dem 18. Lebensjahr kann der Pass gegen schriftliche Empfangsbestätigung an den Passinhaber ausgehändigt werden.


    Ein von der Deutschen Taekwondo Union e.V. (DTU) ausgegebener Pass wird ausgestellt, indem die persönlichen Daten des Passinhabers dort eingetragen und sein Lichtbild darin eingefügt wird.

    Lichtbildgröße Kurzüberblick
    Standard Passbildgröße (Deutschland): 35 × 45 mm (Breite × Höhe, Hochformat)
    Passbildgröße in cm: 3,5 × 4,5 cm
    Pixel bei 300 DPI: 413 × 531 px
    Pixel bei 600 DPI: 827 × 1063 px
    Biometrischer Ausschnitt: Gesichtshöhe 32–36 mm (Kinn bis Scheitel), frontal, mittig

    Bitte ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) des Antragstellers im Format .jpg mit dem titel "Name_Vorname.jpg" dem Antrag auf Mitgliedschaft beifügen.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Schlüssel.